Maklerprovision in Essen —
was Käufer und Verkäufer wirklich zahlen.

Seit dem 23.12.2020 regelt § 656c BGB die Maklerprovision beim Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eindeutig: gesetzliche Halbteilung. Was das konkret für Käufer und Verkäufer in Essen bedeutet — und was bei Vermietung gilt.

Maklerprovision Essen 2026 — Übersicht

Situation Provision Wer zahlt Gesetzliche Grundlage
Immobilienverkauf (ETW / EFH) je 3,57 % für Käufer & Verkäufer Hälftige Teilung gesetzlich § 656c BGB
Immobilienverkauf (sonstige) frei verhandelbar, meist 3–7 % gesamt Käufer oder aufgeteilt § 652 BGB
Vermietung max. 2 Nettokaltmieten + MwSt. Auftraggeber (Bestellerprinzip) § 2 WoVermRG
Gewerbliche Objekte frei verhandelbar individuell § 652 BGB

Gesamtprovision NRW marktüblich 7,14 % inkl. 19 % MwSt. Stand: 2026.

Rechenbeispiele: Was zahle ich konkret?

Drei typische Fälle aus dem Essener Immobilienmarkt — mit Formel und konkretem Ergebnis.

Eigentumswohnung
250.000 €

Formel: Kaufpreis × 3,57 %

Käufer zahlt 8.925 €
Verkäufer zahlt 8.925 €

Gesamt: 17.850 € — je 3,57 % nach § 656c BGB

Einfamilienhaus
550.000 €

Formel: Kaufpreis × 3,57 %

Käufer zahlt 19.635 €
Verkäufer zahlt 19.635 €

Gesamt: 39.270 € — je 3,57 % nach § 656c BGB

Mietwohnung
1.200 € Kaltmiete

Formel: 2 × NK × 1,19 (MwSt.)

Auftraggeber zahlt max. 2.856 €
Mieter zahlt 0 €

Bestellerprinzip: Auftraggeber trägt die Courtage vollständig.

Häufige Fragen zur Maklerprovision in Essen

Alle wichtigen Antworten — klar, rechtlich fundiert und ohne Kleingedrucktes.

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hauskauf in Essen? +

Seit 23.12.2020 gilt § 656c BGB: Bei Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen trägt jede Seite maximal die Hälfte der Gesamtprovision. Die marktübliche Gesamtprovision in NRW beträgt 7,14 % (inkl. MwSt.), damit zahlen Käufer und Verkäufer je 3,57 % des Kaufpreises.

Muss ich als Verkäufer die Maklerprovision zahlen? +

Ja, wenn Sie einen Makler beauftragen und dieser die Wohnung oder das Haus erfolgreich verkauft. Die Halbteilung bedeutet: Sie zahlen maximal denselben Betrag wie der Käufer — also je 3,57 %. Wichtig: Wer den Makler zuerst beauftragt, darf die andere Seite nicht mit mehr belasten als er selbst zahlt.

Kann man die Maklerprovision verhandeln? +

Die Höhe ist gesetzlich nicht auf 3,57 % festgeschrieben — das ist der Marktstandard in NRW. Grundsätzlich sind auch niedrigere Sätze möglich, wenn beide Parteien zustimmen. Bei Vermietung gilt das Bestellerprinzip strikt: Der Auftraggeber zahlt, maximal 2 Nettokaltmieten + MwSt.

Ist die Maklerprovision steuerlich absetzbar? +

Für Käufer zählt die Maklerprovision zu den Anschaffungskosten der Immobilie und kann über die Abschreibung (AfA) bei vermieteten Objekten geltend gemacht werden. Beim selbstgenutzten Eigentum ist sie nicht direkt absetzbar. Verkäufer können die Courtage als Veräußerungskosten den Gewinn mindernd ansetzen. Hinweis: Für Ihre individuelle Steuersituation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater.

Was passiert, wenn der Kaufvertrag platzt — muss ich trotzdem Provision zahlen? +

Nein. Die Maklerprovision (Courtage) wird erst fällig, wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde (Kausalität und Kongruenz, § 652 BGB). Kommt kein Abschluss zustande, entsteht kein Provisionsanspruch. Ausnahme: Wenn Sie den Abschluss treuwidrig verhindert haben.

Gilt die gesetzliche Halbteilung auch für Mehrfamilienhäuser? +

Nein — § 656c BGB gilt ausschließlich für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen — unabhängig davon, ob der Käufer selbst einziehen oder die Immobilie als Kapitalanlage vermieten möchte. Bei Mehrfamilienhäusern, Gewerbeobjekten und gemischt genutzten Immobilien ist die Provision frei verhandelbar.

Rechtlicher Hinweis: Diese Seite enthält allgemeine Informationen und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

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